Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. GO

1. Geltung

Die folgenden Zahlungs- und Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltungen Der Fa. GO. Zur Geltung kommen ausschließlich diese Regelungen, nicht enthaltene, anders lautende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

2. Anmeldung, Anmeldebestätigung

Da die Kurs- und Fortbildungsangebote in der Fa. GO in der Regel limitiert sind, werden die Kursanmeldungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Der Vertrag gilt als geschlossen durch die schriftliche Bestätigung der Kurs- oder Fortbildungsanmeldung.

3. Zahlungsbedingungen

Die ausgewiesenen Teilnahmegebühren verstehen sich netto, die gesetzliche MwSt. wird hierauf noch erhoben. Die Teilnahmegebühr ist zahlbar mit einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Jedoch spätestens vor Beginn der Veranstaltung. Die Rechnung ist ohne Abzug auf das angegebene Konto zu überweisen.

4. Inhalt und Durchführung der Fortbildungsveranstaltung

Die Kurs- und Fortbildungsveranstaltungen werden gemäß Einladung durchgeführt. Änderungen im zeitlichen Ablauf, sowie bei den Referenten bleiben dem Veranstalter vorbehalten, sofern dies aufgrund von Erkrankungen notwendig wäre.

5. Verbindlichkeit der Anmeldung

Es ist eine schriftliche Anmeldung zu den Kursen oder Fortbildungsveranstaltungen notwendig. Die Fa. GO wird dann eine schriftliche Anmeldebestätigung versenden, womit die verbindliche Anmeldung getätigt ist.

6. Absage durch den Teilnehmer

Absagen durch den Kursteilnehmer sind bis vier Wochen vor dem Kursbeginn oder der Fortbildungsveranstaltung schriftlich einzureichen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird keine Gebühr erhoben. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit gestellt werden auch nach Ablauf der Frist. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr kann nach der Frist nicht mehr erfolgen.

Bei Veranstaltungen die touristische Elemente, wie z.B. Hotelübernachtung oder Abendveranstaltungen beinhalten, kann eine Rückerstattung nur im Rahmen der mit den Hotel vereinbarten Stornierungsfristen gewährt werden, da der Veranstalter hier in Vorleistung geht.

7. Absage durch den Veranstalter

Sofern ein Kurs oder eine Fortbildungsveranstaltung vom Veranstalter abgesagt werden muss, aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl oder aufgrund einer Erkrankung des Referenten, bekommt der Teilnehmer die Anmeldegebühr in vollem Umfang zurück erstattet. Darüber hinaus gehend kann der Teilnehmer keine weiteren Ansprüche geltend machen. Die Absage aufgrund zu geringer Teilnehmer erfolgt spätestens 14 Tage vor Kursbeginn.

8. Veranstaltungsort und Erfüllungsort

Der Veranstaltungsort ist jeweils im Kursprogramm angegeben. Der Erfüllungsort ist Tuttlingen, gemäß dem Geschäftssitz der Fa. GO.

9. Haftung

Die Teilnahme der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden die bei Workshops entstehen und bei den gegen die Anweisung des Kursleiters gehandelt wurde können keinerlei Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

Tuttlingen den 01.01.2015